Teilnahmebedingungen Open Call
Hybrides Festival
Das Festival planen wir vor Ort vom 18. bis 21. Januar 2024 und auch weiterhin online. Unsere Online-Plattform ist für die zu zeigenden Filme geogeblockt, zeitlich begrenzt und kopiergeschützt. Filmwinter-Teilnehmer*innen und Fachpublikum bekommen einen Zugang zu unserem geschützten Festival Hub. Künstler*innen können sich gegen eine Online-Präsentation entscheiden. Über mögliche Planänderungen aufgrund von Covid-19 informieren wir dich / Sie / euch im Einklang mit der sich ständig entwickelnden Faktenlage.
Generelle Hinweise zur Einreichung und Auswahl der Werke
Für eingereichte Arbeiten, die ausgewählt werden, wird kein Honorar/Filmmiete bezahlt. Wir laden die Künstler*innen, der für die Wettbewerbe ausgewählten Arbeiten zum Festival ein, gewähren einen Reisekostenzuschuss und sorgen nach Möglichkeit für die Unterbringung in einer Privatunterkunft. Das Produktionsjahr der eingereichten Arbeiten darf nicht älter als 2022 sein. Arbeiten, die bereits in den vergangenen Jahren eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausnahme: Eingereichte Kurzfilme, die nach Zusage für den für den »Internationalen Kurzfilmwettbewerb« des jeweiligen Jahres aufgrund konkurrierender Premieren-Optionen nicht gezeigt werden (z.B. Berlinale).
Film und Video (Internationaler Kurzfilmwettbewerb, 2 Minutes Short Film Award, Supporting Program)
Filme sollten in der Vorführkopie deutsche oder englische Untertitel haben. Für die Ansichtskopie reicht eine Dialogliste aus. Die Ansichtskopie wird im Online Bewerbungsformular per Link eingereicht und muss bis Ende Januar 2024 abrufbar sein. Filme und Videos für den »Internationalen Kurzfilmwettbewerb« dürfen nicht länger als 30 Minuten sein. Eingesandte Langfilme werden, wenn ausgewählt, in Sonderprogrammen gezeigt. Auftragsarbeiten und Trailer sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinnerfilme werden in einer Sonderveranstaltung nach dem Filmwinter gezeigt.
Medien im Raum, Network Culture (Expanded Media Ausstellung)
Eingereicht werden können Installationen, Augmented Reality, VR Projekte, medienbasierte Performances, Netzkunst und app-basierte Arbeiten, sowie Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Medien im Raum, Network Culture und zeitgenössischen Formen der darstellenden Künste.
Bitte der Anmeldung ausführliches Informations-, Anschauungsmaterial und Pläne beifügen, sowie eine technische Anforderungsliste (einschließlich Versicherungswert des erforderlichen Equipments und/oder des Equipments/Material, welches eventuell zur Verfügung gestellt werden kann).
AV Performances und Live-Acts
Für das Rahmenprogramm suchen wir aktuelle und grenzüberschreitende Positionen und/oder Positionen, die digitale Kultur auf raffinierte Art und Weise mit dem Analogen verbindet und diese Schnittstelle neu definiert. (In Einzelfällen behalten wir uns vor nach Absprache mit den Künstler*innen, Bewerbungen in diesem Bereich in die Wettbewerbe aufzunehmen).
Versendung von Zusagen und Absagen für die Wettbewerbe
Zusagen zu den Wettbewerben erfolgen im Dezember 2023 per Email. Absagen werden vor Beginn des Festivals versendet.
Versand
Den Hinversand des Ansichtsmaterials und der Vorführkopien zahlen die AnmelderInnen, der Rückversand erfolgt frei durch den Veranstalter. Rückversand des Ansichtsmaterials nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-Mail an archiv@wand5.de frei durch den Veranstalter.
Angenommene Arbeiten verbleiben im Wand 5 Archiv. Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: »Vorübergehende Einfuhr – keine kommerzielle Nutzung«. Vorführkopien aus Nicht-EU-Ländern muss eine »pro forma invoice« mit Wertangabe unter 50 US $ beiliegen. Die Vorführkopien müssen bis zum 15. Dezember 2023 im Festivalbüro eintreffen.
Versicherung
Die Vorführkopien und Installationen sind vom Zeitpunkt der Ankunft bis zum Rückversand mit dem Materialwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind sofort nach Erhalt der Rücksendung geltend zu machen.