Teilnahmebedingungen Open-Call 2020
Für eingereichte Arbeiten, die ausgewählt werden, wird kein Honorar/Filmmiete bezahlt. Das Produktionsjahr der eingereichten Arbeiten darf nicht älter als 2019 sein. Arbeiten, die bereits in den vergangenen Jahren eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausnahme: Eingereichte Kurzfilme, die nach Zusage für den für den »Internationalen Kurzfilmwettbewerb« des jeweiligen Jahres aufgrund konkurrierender Premieren-Optionen nicht gezeigt werden (z.B. Berlinale).
Film und Video (Internationaler Kurzfilmwettbewerb, 2 Minutes Short Film Award, Supporting Program)Filme sollten in der Vorführkopie deutsche oder englische Untertitel haben. Für die Ansichtskopie reicht eine Dialogliste aus. Die Ansichtskopie wird im Online Bewerbungsformular per Link eingereicht und muss bis Ende Januar 2021 abrufbar sein. Filme und Videos für den »Internationalen Kurzfilmwettbewerb« dürfen nicht länger als 30 Minuten sein. Eingesandte Langfilme werden, wenn ausgewählt, in Sonderprogrammen gezeigt. TeilnehmerInnen für den 2 Minutes Short Film Award dürfen nicht älter als 35 Jahre sein. Auftragsarbeiten und Trailer sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinnerfilme werden in einer Sonderveranstaltung nach dem Filmwinter gezeigt.
Medien im Raum, Network Culture (Expanded Media Ausstellung)Eingereicht werden können Installationen, Augmented Reality, VR Projekte, medienbasierte Performances, Netzkunst und app-basierte Arbeiten, sowie Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Medien im Raum, Network Culture und zeitgenössischen Formen der darstellenden Künste.Bitte der Anmeldung ausführliches Informations-, Anschauungsmaterial und Pläne beifügen, sowie eine technische Anforderungsliste (einschließlich Versicherungswert des erforderlichen Equipments und/oder des Equipments/Material, welches eventuell zur Verfügung gestellt werden kann).
AV Performances und Live-ActsFür das Rahmenprogramm suchen wir aktuelle und grenzüberschreitende Positionen und/oder Positionen, die digitale Kultur auf raffinierte Art und Weise mit dem Analogen verbindet und diese Schnittstelle neu definiert. (In Einzelfällen behalten wir uns vor nach Absprache mit den KünstlerInnen, Bewerbungen in diesem Bereich in die Wettbewerbe aufzunehmen).
Versendung von Zusagen und Absagen für die WettbewerbeZusagen zu den Wettbewerben erfolgen im Dezember 2020 per Email. Absagen werden vor Beginn des Festivals versendet.
VersandDen Hinversand des Ansichtsmaterials und der Vorführkopien zahlen die AnmelderInnen, der Rückversand erfolgt frei durch den Veranstalter. Rückversand des Ansichtsmaterials nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-Mail an archiv@wand5.de frei durch den Veranstalter. Angenommene Arbeiten verbleiben im Wand 5 Archiv. Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: »Vorübergehende Einfuhr – keine kommerzielle Nutzung«. Vorführkopien aus Nicht-EU-Ländern muss eine »pro forma invoice« mit Wertangabe unter 50 US $ beiliegen. Die Vorführkopien müssen bis zum 20. Dezember 2020 im Festivalbüro eintreffen.
VersicherungDie Vorführkopien und Installationen sind vom Zeitpunkt der Ankunft bis zum Rückversand mit dem Materialwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind sofort nach Erhalt der Rücksendung geltend zu machen.
---
(Teilnahmebedingungen Open Call 2020; die Deadline für Einreichungen endete am 1. August 2020)